I Unfall im Ausland!?
Stress, Sprachbarriere, fremde Gesetze - ein Autounfall in den Ferien ist für viele eine Horror-
vorstellung. Nicht völlig zu Unrecht: Selbst für Urlauber, die den Crash nicht selber verursacht haben, kann es schwierig werden, im Ausland Recht und damit Geld zu bekommen. Doch auf den Fall der Fälle kann man sich vorbereiten. Und innerhalb der Europäischen Union ist das Szenario nicht mehr ganz so düster, es gibt einige Reform-
en, die zumindest für eine zügigere Abwicklung von Schadensfällen sorgen.
Ein Rat von Spezialisten ist es bei Auslandsreisen mit dem Auto unbedingt die Grüne Versicherungskarte dabei zu haben. Bei Unfällen vereinfacht das Dokument die Schadens-
regulierung. Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausge-
stellt und dient als Nachweis für eine gültige Haftpflicht-
versicherung. Innerhalb der EU reicht zwar auch das amtliche Kennzeichen als Versicher-
ungsnachweis.
In einigen Ländern hat sich das allerdings noch nicht herumgesprochen.
Überprüfen sie vor der Fahrt die Gültigkeit der Karte, denn die diese bezieht sich nicht auf einen Fahrer, sondern auf ein bestimmtes Auto - wer inzwischen das Fahrzeug gewechselt hat oder mit einem anderen Auto in Urlaub fährt, ist eventuell nicht geschützt.
Ein zweites wichtiges Dokument ist der sogenannte Europäische Unfallbericht, ein Formular zur Aufnahme von Daten am Unfallort, das in allen EU-Mitgliedsländern ähnlich gestaltet ist. Wer ein deutsches Exemplar im Gepäck hat, kann meist auch ohne Fremdsprachenkenntnisse andere Fassungen ausfüllen.
Mein Tipp: "Lassen sie den Unfall auf jeden Fall von der Polizei aufnehmen, machen sie Fotos". Das sei vor allem bei Sprachbarrieren wichtig.
Vor allem aber sollte nach dem Unfall trotz Stress und Aufregung ein kühler Kopf bewahrt werden. So gilt es, voreilige Schuldeingeständnissen am Unfallort zu vermeiden: Diese hätten in Deutschland vor Gericht zwar keine Gültig-
keit, im Ausland aber kann das unter Umständen anders sein.
Deshalb sollten Urlauber direkt nach dem Crash auch keinerlei Dokumente unterschreiben - erst recht nicht solche, die sie nicht verstehen.
Kontakt Zentralruf:
Tel. 049 / 18 02 50 26