Bin ich Schuld oder der andere! Diese Frage kennt jeder der bereits einen oder mehrer Unfälle im Strassenverkehr hatte.



Sie sind in einen Unfall verwickelt und die Schuldfrage ist unklar oder strittig:
In solchen Fällen kommt es sehr auf die Beweislage an. Zeugen am Unfallort, Aussagen bei der Polizei, aber auch ganz besonders die Einzelheiten der Beschädigungen können zur Aufklärung des wirklichen Unfallherganges und somit Klärung der Schuldfrage beitragen.

Grundsätzlich empfehlen wir, bei unklarer Schuldfrage einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Oft ist der Ausgang der Ermittlungen kurz nach dem Unfall nur schwer einzuschätzen. Dieses gilt für alle Beteiligten. Problematisch ist immer die Abwägung der Kostenfrage. Wer bei unklarer Schuldfrage ein Gutachten in Auftrag gibt, hat bei negativem Ausgang die Kosten allein zu tragen. Wer es unterläßt und sein Fahrzeug repariert, bringt sich in Beweisnot. Die Erstattungsfähigkeit der Werkstattrechnung ist dann nicht sicher. Was jedoch noch schwerer wiegt ist, dass ein Nachweis des wirklichen Schadenherganges über die forensische Auswertung der einzelnen Beschädigungen am Fahrzeug ohne gutes Bildmaterial nicht mehr möglich ist.



Der reibungslose Ablauf bei uns / Kosten so gering wie möglich halten:
Wir bieten unseren Kunden in dieser unangenehmen Situation einen besonderen Service an. Hierbei wird der Schaden zunächst nur aufgenommen und die Beweise werden gesichert. Insbesondere werden aussagefähige Lichtbilder der Beschädigungen angefertigt. Und zwar mehr als es im unstrittigen Normalfall erforderlich wäre.

Das Gutachten wird jedoch zunächst nicht ausgefertigt. Dieses vermeidet zunächst erhebliche Kosten. Wenn sich herausstellt, dass ein Gutachten benötigt wird, kann dieses jederzeit erstellt werden.

Auf diese Art ist das Kostenrisiko minimiert, es bleiben alle Optionen offen und das Fahrzeug kann sogleich repariert werden.


Sie sind in einen Unfall verwickelt, an dem Sie selbst die Schuld haben:
Wir können nur für Sie hoffen, dass Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Andernfalls müssen Sie Ihr Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren lassen. Eine gutachterliche Begleitung einer eigenfinanzierten Reparatur ist bei sehr hochwertigen Fahrzeugen anzuraten.
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, liegt grundsätzlich die Auswahl des Sachverständigen bei der Versicherung. Sie haben also anders als bei einem fremd verschuldeten Schaden nicht das Recht auf Erstattung der Kosten eines von Ihnen beauftragten Sachverständigen.
Bei größeren Schäden oder Totalschäden kann es sinnvoll sein (viele unserer Kunden machen es so) dennoch einen eigenen Sachverständigen (natürlich uns...) zu beauftragen. Denn: Jede Position, die der von der Versicherung beauftragte oder dort angestellte Sachverständige aufschreibt, muss von seinem Auftraggeber bzw. Arbeitgeber bezahlt werden. Unabhängig ist etwas Anderes...



Der Ablauf bei uns :
Wenden Sie sich an Ihre Versicherung und melden Sie (umgehend) den Schaden. Verändern Sie Ihr Fahrzeug nicht. Alles weitere ist von den vertraglichen Einzelheiten abhängig und kann hier nicht allgemein erläutert werden.
Sollte Ihnen ein Gutachten zu Ihrem Schaden vorliegen, prüfen wir dieses gern für Sie nach.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.