Was habe ich am Unfallort zu klären?
Neben dem Absichern der Unfallstelle, dem Notruf und der Hilfeleistung für verletzte Personen, sollten Sie im Ausland immer, im Inland zumindest bei verletzten Personen und fahrunfähigen Fahrzeugen die Polizei hinzuziehen. Aber auch bei Kleinschäden ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei sinnvoll.

Ist keine Polizei vor Ort, sollten die beteiligten Fahrer den sog. "Europäischen Unfallbericht" ausfüllen. Diesen Vordruck erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.



Welche Angaben sollte ich mir notieren?
Sie schreiben sich die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge auf, bei Zügen und Gespannen auch die Kennzeichen der Anhänger. Die Namen und Anschriften sowie Telefonnummern der beteiligten Fahrer sind ebenfalls zu notieren; außerdem die Daten der Fahrzeughalter (stehen im Fahrzeugschein).
Sehr wichtig ist es auch, sich den Namen (und Anschrift) der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer geben zu lassen. Bei ausländischen Beteiligten sollten Sie nach der "Grünen Karte" fragen und die dort genannten Angaben festhalten.

Hinweis: In Italien und Frankreich befinden sich die Angaben zur Versicherung auf einer Vignette hinter der Windschutzscheibe.

Vergessen Sie nicht Name, Anschrift, Telefonnummer und ggf. amtliches Kennzeichen von Unfallzeugen zu erfragen.
Der bereits erwähnte "Europäische Unfallbericht" erleichtert Ihnen das Zusammentragen der Daten.



Ist es sinnvoll vor Ort Beteiligten oder der Polizei gegenüber verbindliche Aussagen zum Unfallhergang zu machen?
Nein, sofern die Polizei vor Ort ist, genügt es, Angaben zur Person und dem eigenen Fahrzeug und zur Art der Unfallbeteiligung zu machen. Verbindliche Aussagen zum Hergang immer - möglichst nach Beratung - zu einem späteren Zeitpunkt abgeben.

Gegenüber anderen Unfallbeteiligten verbietet es bereits der eigene Kfz-Haftpflichtver-sicherungsvertrag ohne Zustimmung des eigenen Versicherers deren Ansprüche anzuerkennen.



Wen habe ich nach einem Wildunfall zu informieren?
Wenn Sie einen Unfall mit einem Wild hatten, informieren Sie sofort die Polizei oder das Forstamt, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Man sollte das Tier nicht anfassen und nicht mitnehmen. Danach melden Sie den Vorfall Ihrer Kfz-Versicherung.

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